Die mediawinner GmbH (nachfolgend mediawinner genannt) ist ein Internet Service Provider und vorwiegend in den Bereichen Internet, Festnetztelefonie, Hosting und Security tätig. Diese Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen (nachfolgend ADB genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte - kostenpflichtig oder kostenlos - von mediawinner. 1.1 Als Teilnehmer an mediawinner-Dienstleistungen gelten juristische und natürliche Personen, welche von mediawinner im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. 1.2 Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen, die aktuelle Preisliste oder Offerte und das Support Level Agreement für die Dienste von mediawinner. 1.3 Nimmt der Teilnehmer mittels der mediawinner -Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Teilnehmer für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt haftbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen. Eine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit mediawinner bleibt vorbehalten. 1.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten. 2.1 Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande bzw. mediawinner ist erst dann gebunden, wenn mediawinner die vom Teilnehmer rechtsverbindlich unterzeichnete Anmeldung für einen Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet oder schriftlich bestätigt hat. mediawinner lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer festlegen. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von mediawinner für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber mediawinner ableiten. 2.2 Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anders lautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. 2.3 Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen mittels eingeschriebenen Briefs auf Ende der Abrechnungsperiode auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. 2.4 Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von mediawinner oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben, sowie wenn die Nutzungsbestimmungen von mediawinner oder Dritten missachtet werden. 3.1 mediawinner erbringt die Dienstleistungen professionell und sorgfältig, gemäss dem aktuellen Stand der Technik. Die Dienstleistung steht dem Teilnehmer grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, mediawinner kann jedoch keine Gewähr für die unterbruchs- und störungsfreie Funktion der Dienstleistung oder für einen absoluten Schutz Ihres Netzes vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören übernehmen. Bei Störungen in Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er mediawinner über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten des entsprechenden Medienlieferanten gelten nicht als Störungen. 3.2 Die dem Teilnehmer für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben im Eigentum von mediawinner und der Teilnehmer erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Ausnahme sind vom Teilnehmer bei mediawinner gekaufte oder gemietete Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag auch so beschrieben sind. 3.3 mediawinner unterstützt den Teilnehmer bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistungen. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Mass in Anspruch genommen, oder ist der von mediawinner erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlageteilen des Teilnehmers oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird mediawinner dem Teilnehmer ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von mediawinner in Rechnung stellen. 3.4 mediawinner verpflichtet sich, innerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Geschäftsstelle von mediawinner, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag, von 8.00 - 18.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen Feiertage, sowie der Zeit vom 24.12. bis 2.1. Ausserhalb der Bürozeiten tritt das vom Kunden gewählte Service Level Agreement in Kraft. 3.5 Der Teilnehmer hat nur dann Anspruch auf Rückerstattung der von mediawinner in Rechnung gestellten Dienstleistungen, wenn diese in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der normalen Arbeitszeiten (vgl. oben Ziffer 3.4) dem Teilnehmer aus von mediawinner vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom Teilnehmer in der Rechnungsperiode bezogenen Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht in linearem Verhältnis zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von Funktionen. 3.6 Rückforderungsansprüche des Teilnehmers erlöschen, wenn der über 10 Stunden pro Kalendermonat liegende Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei mediawinner gerügt und hierfür bei mediawinner eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist. 3.7 Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Teilnehmer. 4.1 Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von mediawinner-Dienstleistungen nur der im Anmeldeformular erwähnte Teilnehmer bzw. dessen Mitarbeiter und allfällig im Rahmen eines Auftrags oder Werkvertrags beigezogene Dritte berechtigt, und zwar nur sofern der Bezug von mediawinner -Dienstleistungen in direktem Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten in Zusammenhang steht. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der mediawinner-Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird. 4.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich, mediawinner jederzeit seine aktuellen Daten, wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich online, in Briefform oder per Fax mitzuteilen. 4.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag erwachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrages beigezogene Dritte. 4.4 Bei der Benutzung der Dienstleistungen verpflichtet sich der Teilnehmer, diese ADB, die übrigen Vertragsbestimmungen, sowie die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Die Dienstleistungen dürfen insbesondere nicht zur Erfüllung von strafrechtlichen Tatbeständen missbraucht werden. Als Missbrauch gilt auch das Versenden von Massensendungen oder Werberundschreiben via E-Mail, an Empfänger, die nicht ausdrücklich den Erhalt der Mitteilungen gewünscht haben. 4.5 Der Teilnehmer hat den Mitarbeitern von mediawinner während der üblichen Arbeitszeiten, und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von mediawinner zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der mediawinner -Dienstleistungen genutzt werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Verfügbarkeit der Dienstleistungen von mediawinner notwendig sind, zu gewähren. 4.6 Der Teilnehmer verpflichtet sich, mediawinner sofort über ihm zur Kenntnis gelangte Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren. 4.7 Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass mediawinner Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss, Kontaktperson des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch mediawinner notwendig wird. 5.1 Die Vergütung, für die von mediawinner zur Verfügung gestellten Dienstleistungen, richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag oder der jeweils gültigen Preisliste. Diese verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 5.2 mediawinner kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Entstehungskosten oder geänderten Abgabesätzen (Mehrwertsteuer) unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende jedes Monates anpassen. Sollte der Kunde durch eine solche Änderung erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der neuen Preise zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der neuen Preise. Roamingtarife können jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung geändert werden. 5.3 Die Gebühren werden dem Teilnehmer quartalsweise, halbjährlich oder jährlich im voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro Rate in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenem Fälligkeitsdatum. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Teilnehmer für seine Zahlung zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von mediawinner gehenden Spesen der Bank oder Post werden dem Teilnehmer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt. 5.4 Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungspflicht auch nach Ablauf der Mahnfrist nicht nach, so verpflichtet er sich, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu bezahlen. mediawinner ist in diesem Falle berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden auch ohne weitere Mitteilung einzustellen. Auch hat sie das Recht für die Sperrung der Dienstleistung eine Gebühr von maximal 50% der ursprünglichen Aufschaltungskosten zu erheben. 5.5 Die nutzungsunabhängigen Entgelte, wie Grundgebühren, sind auch bei gesperrten Dienstleistungen geschuldet. mediawinner kann bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der vertraglichen Zahlungsbedingungen vom Teilnehmer jederzeit Sicherheitsleistungen verlangen. 5.6 Auf Wunsch kann der Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. mediawinner stellt dem Teilnehmer die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbarem technischen Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der Teilnehmer mediawinner den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von mediawinner zu vergüten. 6.1 mediawinner verpflichtet sich zur professionellen und sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss dem vom Teilnehmer unterschriebenem Dienstleistungsvertrages und diesen ADB. 6.2 Soweit gesetzlich zulässig, schliesst mediawinner jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden, als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus. 6.3 Für von Dritten erstellte, respektive bei Dritten abrufbare Inhalte, ist mediawinner nicht verantwortlich. Für solche Inhalte kann mediawinner keine Zusicherung abgeben und auch keine Haftung und Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- oder Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit und zeitgerechte Zustellung übernehmen. 6.4 Es ist Sache des Teilnehmers, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatik-Anlagen und Geräte, welche für die mediawinner -Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder durch die mediawinner -Dienstleistungen erreichbaren Daten, inklusive Programmdaten, vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. 6.5 Der Teilnehmer kann für alle Schäden, welche bei mediawinner oder Dritten durch seine Benutzung der mediawinner -Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Teilnehmer, seiner Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von mediawinner über die Informatik-Anlage des Teilnehmers zu den mediawinner -Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann mediawinner zudem die Dienstleistung ohne Ankündigung sofort unterbrechen. 7.1 Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung, sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. Vorbehalten bleibt Ziffer 5.1. mediawinner behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen ausdrücklich vor. 7.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. mediawinner behält sich vor, die Leistungsblätter dem Teilnehmer nur in deutschsprachiger Version als massgebliche Fassung zur Verfügung zu stellen. 7.3 Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe, wie rechtlich möglich, kommt. 7.4 mediawinner behält sich das Recht vor, diese ADB jederzeit abzuändern. Änderungen werden dem Kunden via Internet unter www. mediawinner.ch bekannt gegeben. Sollte der Kunde durch die Änderungen der Bestimmungen erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der Änderung.